Nutzungsbedingungen

Regeln für die Nutzung der Vermittlung durch Bürgerhilfe Kreuzau (Website und interner Bereich). Stand: Juli 2026.

1. Was wir tun

Bürgerhilfe Kreuzau vermittelt ehrenamtlich Nachbarschaftshilfe zwischen Auftraggebern (Hilfesuchende) und Helfern. Wir bringen die Parteien zusammen und organisieren die Vermittlung. Vertragspartner für die Hilfeleistung selbst sind Auftraggeber und Helfer – nicht der Vermittler. Der Vermittler handelt als Privatperson (ehrenamtlich), nicht als Gewerbebetrieb für die Vermittlung.

2. Nur Erwachsene

Vermittelt werden nur volljährige Personen (ab 18 Jahren) – keine Jugendlichen.

3. Vergütung

Geld fließt nicht über den Vermittler. Eine etwaige Aufwandsentschädigung vereinbaren und zahlen Auftraggeber und Helfer direkt untereinander. Orientierungsangaben auf der Website sind unverbindlich.

Es handelt sich um gelegentliche Nachbarschaftshilfe / Gelegenheitsdienste – kein Minijob und kein Arbeitsverhältnis über den Vermittler. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Einordnung etwaiger Einnahmen liegt in Ihrer eigenen Verantwortung; der Vermittler erteilt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Entlastungsbetrag Pflegekasse: Je nach Situation kann der Entlastungsbetrag der Pflegekasse eine Rolle spielen (Alltagshilfe / nachbarschaftliche Unterstützung – keine Pflege oder medizinische Leistung). Ob und wie das im Einzelfall möglich ist, hängt von den Regeln der jeweiligen Pflegekasse ab; wir erteilen keine Rechts- oder Leistungsberatung. Gern unterstützen wir dich dabei, die Möglichkeiten zu klären und den Weg zu sortieren (z. B. was typischerweise gefragt wird, welche Nachweise sinnvoll sind) – die Entscheidung und Abrechnung bleiben bei dir und der Pflegekasse.

4. Haftung

Bürgerhilfe Kreuzau vermittelt Nachbarschaftshilfe ehrenamtlich und bringt Auftraggeber und Helfer zusammen. Für die Durchführung der Hilfeleistung (Qualität, Schäden, Diebstahl, Verletzungen, verspätete oder ausbleibende Leistung) sind Auftraggeber und Helfer untereinander verantwortlich – nicht der Vermittler. Bürgerhilfe Kreuzau übernimmt keine Haftung für die erbrachten Leistungen und erteilt keine Rechtsberatung. Bürgerhilfe Kreuzau vermittelt nur und prüft weder private Haftpflicht- noch Unfallversicherung der Beteiligten. Ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz greift, klären Auftraggeber und Helfer selbst (z. B. eigene Haftpflicht, Hausrat). Der Vermittler übernimmt keine Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verletzungen im Zusammenhang mit der Hilfeleistung und erteilt keine Versicherungsberatung.

5. Datenschutz / Weitergabe

Zur Vermittlung ist es erforderlich, Kontaktdaten und einsatzbezogene Angaben zwischen Auftraggeber und Helfer auszutauschen – jeweils nur soweit nötig. Details und Ihre Rechte stehen in der Datenschutzerklärung. Einwilligungen können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

6. Dokumentation / Fotos

Zur Dokumentation und zum Nachweis geleisteter Tätigkeiten können Aufnahmen (Fotos) gemacht und im internen Bereich abgelegt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um Aufnahmen von Sachen (z. B. Arbeitsergebnis, Zustand vor/nach der Hilfe) – nicht um Porträts oder erkennungsdienstliche Aufnahmen von Personen. Solche Sachaufnahmen sind datenschutzrechtlich in der Regel unbedenklich. Personen sollen auf Einsatzfotos möglichst nicht erkennbar abgebildet werden; wo das unvermeidbar wäre, gilt das nur nach kurzer Absprache vor Ort.

7. Pflichten der Beteiligten

8. Team-Zugang

Der Login-Bereich unter Team ist nur für freigeschaltete Nutzerinnen und Nutzer. Zugangsdaten sind persönlich und nicht weiterzugeben.

9. Änderungen

Wir können diese Bedingungen anpassen. Die jeweils aktuelle Fassung steht auf dieser Seite. Wesentliche Änderungen weisen wir bei Bedarf gesondert hin.

10. Kontakt

Fragen zu diesen Bedingungen: Kontakt · mail@buergerhilfe.cremanns.de

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